Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kletterschule born2climb
im Folgenden auch „der Veranstalter“ genannt.
Kletterschule born2climb
Ralf Blumenschein
Am Eichelberg 1
69239 Neckarsteinach
Umsatzsteuer-Ident.-Nummer: DE233818210
Tel.: 0179 – 8059560 oder 06229–9338553
eMail: mail2@born2climb.de
§ 1 Geltung
Die folgenden AGB gelten über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden (im Folgenden auch Buchender bzw. Teilnehmer genannt). Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Kletterkursen, Kletterreisen und Incentives-Veranstaltungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer, werden nur durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters wirksam.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB und ihrer Bestimmungen zur Folge.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
An den Veranstaltungen der Kletterschule kann prinzipiell jeder teilnehmen, der die körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die der Klettersport erfordert, erbringt. In diesem Zusammenhang behält sich der Veranstalter unter Umständen die Ablehnung einer Kursanmeldung vor. Erfüllt ein Teilnehmer zu Beginn oder im Verlaufe einer Veranstaltung die Teilnahmevoraussetzungen nicht, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Das Mindestalter für Teilnehmer liegt bei 6 Jahren. Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher an einem normalen Kletterkurs teilnehmen, wenn eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
§ 3 Vertragsabschluss
Die Buchung einer Veranstaltung der Kletterschule oder eines Gutscheines für eine Kursveranstaltung sollte in beiderseitigem Interesse schriftlich (über unser Buchungssystem oder per eMail) erfolgen und wird vom Veranstalter als verbindlich betrachtet. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
Insofern die Buchung telefonisch erfolgt, erhält der Buchende vom Veranstalter eine schriftliche Buchungsbestätigung samt AGB per eMail. Durch eine Antwort auf diese eMail mit der Bestätigung der AGB kommt der Vertrag zwischen Buchendem und Veranstalter zustande.
Sämtliche Sondervereinbarungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 4 Bezahlung
Mit dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung für den gebuchten Kurs, bzw. ein festgelegter Rechnungsbetrag für den bestellten Gutschein sofort fällig.
Für Kurs-Buchungen gilt: Erst nach Gutschrift dieser Anzahlung auf dem Konto des Veranstalters gilt die Buchung als vollständig. Nachfolgend erhält der Buchende eine schriftliche Bestätigung, dass der gebuchte Kursplatz/die gebuchten Kursplätze für ihn fest reserviert ist. Die restliche Teilnahmegebühr wird dann am Kurstag beim Kursleiter in bar fällig.
Für Gutschein-Bestellungen gilt: erst wenn der festgelegter Rechnungsbetrag für den gebuchten Gutschein auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wurde, wird der Gutschein freigeschaltet und kann eingelöst werden.
Wird eine dieser Zahlungen nicht fristgemäß, in der falschen Höhe oder nicht geleistet, so kann dies wie ein Rücktritt vom Vertrag gewertet werden(s.a. § 6). Ein Anspruch auf Zahlung der Veranstaltungsgebühr gemäß Staffelung bei Buchungsrücktritt (s.a. § 6) bleibt hierdurch also unberührt.
Es gelten die in unseren Prospekten und auf unseren Websites angegebenen Teilnahmegebühren, auf Anfrage abzüglich der angebotenen Rabatte, bzw. ggf. die individuell vereinbarten Teilnahmegebühren. Der angegebene Preis gilt sofern nicht anders angegeben pro Teilnehmer.
Alle Preise und Kursgebühren verstehen sich inklusive 19 % MwSt. .
§ 5 Leistungen
Leistungen werden vom Veranstalter erbracht wie in Prospekten, auf den Webseiten der Kletterschule oder in der Buchungs-/Bestellbestätigung beschrieben. Nebenabreden, mündliche Absprachen und Sondervereinbarungen gelten in diesem Zusammenhang ausschließlich in Schriftform. Die angebotenen, vereinbarten Leistungen sind für den Veranstalter bindend.
Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung abzeichnen, werden dem angemeldeten Teilnehmer vom Veranstalter unverzüglich angezeigt. Abweichungen können sich auch im Verlauf der Veranstaltung jederzeit aufgrund höherer Gewalt, innerer Unruhen, behördlicher Willkür oder Unwetter ergeben. Bedingt durch die Art der vom Veranstalter angebotenen Unternehmungen, die teilweise auch in freier Natur stattfinden, kann der Kursverlauf durch schlechtes Wetter beeinflusst werden. Der Veranstaltungsleiter ist jedoch bemüht im Einvernehmen mit den Teilnehmern noch während der Veranstaltung nach geeigneten Alternativen zu suchen wie Kletterhallen, regensichere Klettergebiete, Weiterreise an einen klimatisch günstigeren Ort. Der Veranstalter trägt durch die gewissenhafte Auswahl des Veranstaltungsortes hinreichend dazu bei, dass der Kursverlauf wie geplant umgesetzt werden kann. Er ist letztlich jedoch nicht für das Wetter verantwortlich. Insofern wird darauf hingewiesen, dass schlechtes Wetter nicht als Leistungsmangel gewertet werden kann.
Einen Anspruch auf Leistung verwirkt der Teilnehmer, wenn er den Anweisungen des Veranstaltungsleiters nicht Folge leistet oder die Teilnahmevoraussetzungen wie in § 2 beschrieben nicht mehr erfüllt. Der Veranstaltungsleiter ist in einem solchen Falle berechtigt den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Bei vorzeitiger Abreise des Teilnehmers oder Kursabbruch durch den Teilnehmer verfallen sämtliche Ansprüche auf Leistung gegenüber dem Veranstalter.
Gutscheine können grundsätzlich 3 Jahre ab Kaufdatum eingelöst werden. Ältere Gutscheine werden jedoch auch über diese Frist hinaus angenommen (ggf. dann an anderen Kursstandorten oder für andere Kurstypen…). In einem solchen Fall ist der Veranstalter berechtigt, den Differenzbetrag zur aktuell geltenden Kursgebühr als Aufpreis zu berechnen. Eine Rückerstattung des Kaufbetrags an den Gutschein-Inhaber ist nicht möglich.
§ 6 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der angemeldete Teilnehmer ist im Vorfeld einer Veranstaltung jederzeit berechtigt seinen Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen seinen Rücktritt im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen stets schriftlich, beispielsweise per eMail zu erklären.
Dem Veranstalter entsteht durch den Rücktritt des angemeldeten Teilnehmers ein Anrecht auf angemessenen Ersatz von Aufwendungen für die bereits vorgenommenen Veranstaltungs-Vorbereitungen. Der Veranstalter ist hierbei berechtigt, die Höhe seiner Aufwendungen wie folgt zu pauschalieren: Erfolgt die Rücktrittserklärung des angemeldeten Teilnehmers bis zum 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn, so entsteht dem Veranstalter ein Anspruch auf 30 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 30 € je Teilnehmer. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn, so entsteht dem Veranstalter ein Anspruch auf 50 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch 30 € je Teilnehmer. Tritt der angemeldete Teilnehmer danach noch von der gebuchten Veranstaltung zurück, so entsteht dem Veranstalter ein Anspruch auf 80 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch 30 € je Teilnehmer.
Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung sind ebenfalls jederzeit möglich. Es gelten hierbei die gleichen Fristen wie beim Rücktritt, jedoch liegt der Anspruch des Veranstalters auf Aufwandsentschädigung pauschal bei 15 € je Teilnehmer bis zum 15. Tag, 25 % der vereinbarten Teilnahmegebühr (mindestens 15,- €) bis zum 8. Tag, bzw. 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, wenn die Umbuchung im Zeitraum unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts, bzw. der Umbuchung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung, bzw. der schriftlichen Umbuchungserklärung des angemeldeten Teilnehmers beim Veranstalter.
In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer sogenannten „Ticketversicherung“ zu empfehlen, welche ggf. entstehende Kosten übernimmt, wenn man selbst krankheitsbedingt nicht an einem gebuchten Kurs teilnehmen kann.
Kann der angemeldete Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht selbst an einer Veranstaltung teilnehmen, so ist er berechtigt seinen Leistungsanspruch auf einen Ersatzteilnehmer zu übertragen. Er und die Ersatzteilnehmer sind dann gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Erbringung der Veranstaltungsgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit 15 € zu pauschalieren und dem Teilnehmer zu belasten. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt eine als Ersatzteilnehmer benannte Person abzulehnen, wenn diese nicht den Teilnahmevoraussetzungen gem. § 2 entspricht.
Für den Erwerb von Geschenk-Gutscheinen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, vorausgesetzt der Gutschein wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingelöst. Nach dem Widerruf erstatten wir Ihnen umgehend, den Kaufbetrag zurück, sollten Sie zum Zeitpunkt Ihres Widerrufes diesen bereits an uns gezahlt haben.
§ 7 Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter, bzw. der Kursleiter ist jederzeit berechtigt einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: 1. Der Teilnehmer erfüllt die Teilnahmevoraussetzungen, wie in § 2 beschrieben, nicht mehr. 2. Der Teilnehmer stört nachhaltig den Veranstaltungsverlauf. 3. Der Teilnehmer widersetzt sich wiederholt den Anweisungen des Kursleiters und gefährdet sich dadurch selbst und die anderen Teilnehmer. Die Veranstaltungsleitung ist unter solchen Umständen berechtigt den Vertrag mit dem Teilnehmer fristlos zu kündigen. Der betroffene Teilnehmer verwirkt hierbei seinen Anspruch auf Leistung.
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn aufgrund von höherer Gewalt, inneren Unruhen, Krankheit des Kursleiters die Veranstaltung nicht durchgeführt, bzw. zu Ende gebracht werden kann. Dem Teilnehmer entsteht hierdurch ein Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr bzw. Minderung.
Die Mindestteilnehmerzahl bei den jeweiligen Veranstaltungen liegt, wenn nichts anderes angegeben wird, bei 4 Teilnehmern. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder mit einer anderen Veranstaltung zusammenzulegen. Dem angemeldeten Teilnehmer wird in einem solchen Falle ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht werden.
Der Veranstalter ist bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl jedoch stets bemüht die Veranstaltung dennoch durchzuführen, auch wenn hierdurch oftmals nur seine Spesen gedeckt werden.
§ 8 Haftung
Die Teilnehmer werden vor Veranstaltungsbeginn über die mit dem Klettersport verbundenen Risiken aufgeklärt. Die Kletterschule born2climb kann ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten, die Teilnahme an unseren Kletterkursen erfolgt jedoch grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der Teilnehmer.
Die Teilnahme Minderjähriger erfordert die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Die Kletterschule born2climb haftet für Schädigung von Leben, Körper und Gesundheit der Kursteilnehmer sowie für sonstige Schäden (insbesondere Vermögensschäden) nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des Kursleiters oder dessen Erfüllungsgehilfen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Kursleiters kann im Falle eines Unfalles keine Haftung übernommen werden.
Den Teilnehmern wird ggf. ergänzend der Abschluss einer Reiseunfall-, Reiserückführungs-, Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung empfohlen.
Bei Insolvenz oder Konkurs des Veranstalters gewährleistet der Veranstalter gemäß § 651 k BGB die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen von Veranstaltungsgebühren.
§ 9 Gewährleistung
Erbringt der Veranstalter Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt Abhilfe in der Form zu erbringen, dass er dem Teilnehmer gleichwertigen Ersatz für die nicht erbrachte Leistung bietet. Der Veranstalter ist berechtigt die Forderung auf Abhilfe abzulehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist.
Der Teilnehmer ist berechtigt für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung eine Herabsetzung der Veranstaltungsgebühr (Minderung) zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anmeldung eines Leistungsmangels beim Veranstalter.
Wird die Veranstaltung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist die Veranstaltung aufgrund eines Mangels dem Teilnehmer nicht mehr zumutbar und leistet der Veranstalter hierfür keine Abhilfe, ist der Teilnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dem Teilnehmer obliegt hierbei der Mängelnachweis.
Copyright 2022, born2climb, Ralf Blumenschein
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